Im Jahre 1614 ging die Herrschaft Weinfelden an die Stadt Zürich über1. Sie liess sie durch Obervögte verwalten, welche auf dem Schlosse Weinfelden ihren Wohnsitz hatten. Schon der erste zürcherische Obervogt hatte für Aspenrüti einen neuen Lehenbrief auszustellen2. Der bisherige Lehenbauer Konz war wohl gestorben und der Hof, der ja ein Erblehen war, fiel an Hans und Ulrich Dolder. Die beiden Brüder, so lesen wir im Originalpergament, hatten die zwei Höfe teils von ihren lieben Eltern ererbt, teils von Hans Wartenweiler und Hans Schweizer als verordneten Vögten der ehelich hinterlassenen Erben von Jakob und Bartlime Dolder sel. erkauft. Sie dürfen den Hof teilen, wenn sie wollen, doch ohne Bewilligung keine neuen Häuser darauf bauen, sondern sollen die, die schon darauf stehen, in „guten Ehren und Bäuwen“ erhalten. Im übrigen ist der Brief inhaltlich gleichlautend wie der von 1536, nur ist bei der Aufzählung der Gebäude hinzugefügt: „Desgleichen die Behausung an der Langenhalden oder der Haslinacker, so erst bei kurzen Jahren aus Erlaubnis des Inhabers der Herrschaft Weinfelden dahin gesetzt und gebauen worden“.

Diese Urkunde ist damit für uns noch nicht erledigt. Sie enthält nämlich am Rande und auf der Rückseite noch verschiedene Nachträge aus den Jahren 1650 , 1665 , 1670 , 1688 , 1693 und 1705 . Es handelt sich dabei um Neubelehnungen des Hofes, wenn ein Lehenbauer gestorben oder der Hof verkauft worden war. Das Dokument ist ein Beispiel dafür, dass nicht jedesmal ein neuer Lehenbrief ausgestellt wurde, wenn der Lehenherr – in unserm Fall Zürich – derselbe war. Man brachte einfach die Veränderungen auf dem ersten Briefe an.
Die erste Ergänzung schrieb Gedeon Scherb, Gerichtsschreiber zu Weinfelden, auf Pergament. Unter dem 24. April 1650 heisst es, dass der allmächtige Gott Hans Georg Dolder, Lehenbauer, aus diesem zeitlichen Leben zu seinen göttlichen Gnaden erfordert und berufen habe. Somit habe der fromme, feste, fürsichtige und weise Herr Johann Hartmann Hofmeister, des Rats loblicher Stadt Zürich und derzeit Obervogt der Herrschaft Weinfelden dem ehrsamen und bescheidenen Hans Dolder, des Hans Dolder sel. Ehelich hinterlassenem Sohn, den halben Hof Aspenrüti erblehensweise verliehen, unter den Bedingungen, wie ihn sein Vater inne gehabt habe, was der junge Dolder „auch zu halten bei Hand gebnen Treuen zugesagt und versprochen“ habe.
Mittlerweile ging auch die andere Hälfte des Hofes an eine neue Kraft über. „Wegen seines hohen Alter“ bat Ulrich Dolder den Weinfelder Obervogt, er möchte seinen Anteil an Aspenrüti auf seinen Sohn Jakob übertragen. Diesem Wunsche kam der zürcherische Verwalter nach und schrieb unterm 21. August 1665 die Lehensübertragung auf den oben erwähnten Lehenbrief.

Nur kurze Zeit war der eben genannte Jakob Dolder Lehenbauer. Sein Vater verkaufte nämlich den halben Anteil an Aspenrüti „mit Rat seiner Kinder und Tochtermänner“ an seinen Neffen Hans Dolder, den Besitzer des anderen Teils, um die Summe von2200 Gulden. Gerne „willfahret“ Obervogt Johann Jakob Bodmer diesem neuen Begehren, „sonderlich weilen der Hof wieder zusammenkomme. So beschehen den 18.Wintermonat 1670“3.

Dieser Zustand dauerte bis zum Jahre 1688. Da segnete auch Leutenant Hans Dolder das Zeitliche. Seine Witwe und seine sieben Söhne erbten den Hof Aspenrüti und baten um Belehnung nach Erblehensrecht. Auch jetzt „willfahrete“ man gerne, und Obervogt Johann Leonhart Meyer vermerkte diese Tatsache am 7.März 1688 auf dem Lehenbrief von 1623.
Die gemeinsame Bewirtschaftung des grossen Gutes durch die sieben Brüder mag allerlei Unannehmlichkeiten verursacht haben. Die Lehen- leute gelangten deshalb 1693 mit der Bitte an den Obervogt zu Weinfelden, man möchte ihnen gestatten den Hof in drei Teile zu teilen. Von sich aus durfte aber Hans Konrad Werdmüller eine solche einschneidende Veränderung nicht bewilligen. Es stehe nicht bei ihm, gab er den persönlich im Schloss Weinfelden vorsprechenden Brüdern zu Bescheid, er werde aber darüber seinen gädigen Herren in Zürich schreiben. Bis dahin sollen sie sich gedulden. Und damit waren sie zufrieden.
Dieser Abmachung entgegen liessen sich die „Dolderschen Erben“ durch den Landeshauptmann von Beroldingen zu Bischofszell, ihrem Gerichts- herrn, verleiten, den Hof doch in drei Teile zu zerlegen. Als dies Werdmüller vernahm, war er sehr erbost, beschied die Gebrüder Dolder vor sich und machte ihnen dabei heftige Vorwürfe, wie sie sich gröblich verfehlt, „recta wider den Lehenbrief gehandelt und damit des Lehen sich verlustig gemacht hätten. Worauf diese Leut gleichsam weinend bekennt, dass sie sich hierin übel übersehen, bitten aber, dass man ihnen als jungen Leuten, die unter dem Landeshauptmann sitzen und nach seinem Befehl leben müssten, diesen Fehler verzeihen wolle. Sie seien erbietig, diese Teilung gänzlich aufzuheben, doch würden sie es für eine grosse Gnade erkennen, wenn man dieses Lehen, darauf drei Häuser stehen, in drei Teile verteilen lassen würde“. Schleunigst machte Werdmüller von dieser neuen Lage nach Zürich Mitteilung4. Sein Zorn hatte sich inzwischen gelegt, und er fand in seinem Schreiben für die Uebeltäter recht wohlwollende Worte : „Da nun obemelte Dolderische Erben feine, wohlhausende und fromme evangelische Leut, und ich nicht glaube, dass sie böse Absichten hatten, sondern eher durch Beroldingen ins Unglück gebracht wurden, möchte ich hoffen, dass diesen guten evangelischen Leuten der Fehler übersehen und ihrem Begehren gewillfahret würde. Man sollte jedoch die drei Teile nicht durch Marchsteine trennen, sondern allein mit Pföwlen (Pfählen), die nur so lange Geltung haben sollen, als meine gnädigen Herren dies wollen. Auch soll inskünftig der Lehenzins wie bisher von einer Hand entrichtet werden“.

Wenn ein Weinfelder Obervogt bei Streitigkeiten seine Meinung nach Zürich übermittelte, waren die Stadtväter meist mit seinen Vorschlägen voll und ganz einverstanden. Er konnte die Sachlage besser beurteilen als die Ratsgenossen in der Stadt. So war es auch diesmal. Der zürcherische Rechenrat entschied (am 23.Juni 1693) im Sinne von Werdmüllers Vorschlag. Auch die „Dolderischen Erben“ waren wohl zufrieden damit, und drei derslben bezeugten dies eigenhändig auf einem darüber aus gefertigten Schein5.
Bis jetzt haben wir aus den Urkunden nur die Inhaber des Hofes, die Lehenbauern und ihre Abgaben an den Lehenherrn kennengelernt.
Ueber den Umfang und die Grösse des Gutes war in den Lehenbriefen nichts zu finden. Darüber erfahren wir erstmals genaue Kunde aus einem weitläufigen Schriftstück aus dem Jahre 1683 . Es trägt die Ueberschrift : „ Beschreibung des ganzen Erblehenhofes zu Aspenrüti samt allen darzu gehörigen Gütern und derselben Anstössen, den 8.Oktober 1683“6. Diese Erneuerung der alten Beschreibung von 1600 (welche nicht mehr vorhanden ist) war notwendig geworden, weil sich inzwischen vieles verändert hatte. Auch frühere Beschreibungen waren natürlich schon vorhanden gewesen, aber alle sind verloren gegangen. So ist also diese erste uns bekannte Beschreibung für unsere Hofgeschichte von grosser Wichtigkeit und sie soll hier ausführlich wiedergegeben werden.

Zuerst werden darin die Gebäulichkeiten aufgeführt, nämlich zwei Häuser, samt zwei Städel, Speicher, Hofreiten und der obere Teil des Baumgartens, alles an- und beieinander gelegen, beim oberen Haus zu Aspenrüti. Mehr ein Haus und Hof in einem Einfang oder Einschlag, ungefähr fünf Juchart Acker und Wiesen, genannt die Langhalden, unten an den Anwachsgütern und am Rütertobel, auch oben an die Landstrass stossend.
Dann wird der Heuwachs aufgezählt, im ganzen 21 Mannsmad. Und zwar 6 ½ Mannmad Heuwachs, genannt die Hofwies, stossen oben an Hans Schadmann, sonst an die eigenen Güter. Diese Wiese sei um eine Mannmad grösser als nach der früheren Beschreibung, weil vor 40 Jahren eine halbe Mannmad Ackerfeld zu Wiesen gemacht worden und ferner, weil eine halbe Mannmad im Jahre 1640 ausgetauscht worden sei. Mehr 1 ½ Mad, genannt des Stachliswies, stossen an Bartli Allen- spach und oben an Hohenrain. Ferner 7 Mad, genannt das Moos, stossen unten an Hans Wartenweiler von Kenzenauw, neben sich an eigne Güter und an das Lehen.
Dann die Gasswies, ungefähr 2 Mad, darin ein Acker liegt, der vorher Holz gewesen, stossen oben an die Landstrass und dann sonst allerseits an das Lehen. Sodann 3 Mannmad in der Felbertwies, stossen einerseits ans Gemeindegut Kreckelmoss, anderseits ans Lehen.
Und zuletzt noch eine Mannmad im Forrenlochholz gelegen, stosst einerseits ans Lehen, anderseits an Hans Ulrich am Büel.
Das Ackerfeld war, wie gebräuchlich in den drei Zelgen verteilt. In der Zelg, die an die Neukircherzelg stiess, waren 13 Juchart 3 Vierling. Nämlich 3 Vlg., genannt der Hofacker, stossen an die Hofwies, an die Landstrass und an eigene Güter. Dass dieser Acker etwas kleiner sei, als in der vorigen Beschreibung, komme daher, weil ungefähr ein Vierling davon zu Wieswachs gemacht worden sei.
Mehr ungefähr 4 Juchart aneinander hinter der Hofwies gelegen, stossen oben an Jakob Schadmanns Anwandacker, neben sich an sein eigen Gut, unten an das Wolfzünglin.
Ferner 3 Juchart im Wydler, stossen unten und oben an Jakob Schadmann, neben sich an den Hof Hub.
Sodann ungefähr 1 Juchart im Hohenrain, stosst oben an den Hof Hub und anderseits ans Lehen.
4 Juchart im Untern Einfang, stossen an das Rütertobel, oben an die Landstrass und Georg Wartenweiler. Ist aber nit mehr als 2 ½ Juchart, so noch gebauwen wird, das übrige ist Gestüd.
Mehr 1 Juchart 1 Vierling, genannt der Buchenacker, stosst neben sich an Hans Schadmann, oben ans Lehen und ans Mülltoblerholz, so ab dem Mülltobelholz genommen worden. Da ein Vierling zu Wieswachs und 1 Juchart Holz zu Acker gemacht worden, so ist diesmal 3 Vierling mehr als in voriger Beschreibung.

In der Krekelmosszelg lagen: 14 ½ Juchart Acker.
Erstlich 3 Juchart in der Bitzi, stosst oben an des Hofs Baumgarten, unten und neben sich an die Landstrass.
Mehr ½ Juchart, genannt das Strassäckerlein, stosst oben und neben sich an die Landstrass und auf der anderen Seite an an das eigene Gut.
4 Juchart Ackerfeld, der Langacker, samt dem Leimetacker, aneinander gelegen, stossen oben an die Landstrass, neben sich zu beiden Seiten an eigene Güter.
Mehr 3 Juchart hinter dem Forrenlochacker, stosst allerseits an das Lehen und eigne Güter.
1 Juchart Acker stosst oben an Johann Wartenweiler und anderseits an eigenes Gut.
Mehr 2 Juchart bei des gewesnen Küngelen Haus, stosst oben und unten an die eigenen Güter, und an die Landstrass.
Mehr 1 Juchart, die Stockergeten genannt, stosst an Hans Schad- manns Stockwies und Büeler Güter, auch an die Landstrass.
In der Zelg gegen Enzenschweil lagen 11 ½ Juchart Ackerfeld. Nämlich 4 Juchart in der Bitzi, stossen unten und oben an die Landstrass, neben sich an Hans Schadmann und auf der anderen Seite an die eigenen Güter.
3 Juchart, genannt Moosacker, samt dem andern hinter dem Moos gelegen, stossen an das Moos, unten und neben sich an die Landstrass und im übrigen ans Eigengut.
Mehr 1 ½ Juchart, genannt der Wägacker, stosst unten an die Land- strass, neben sich an den Kohlbühel und an Bartli Allenspach.
Mehr 3 Juchart, die Gasshalden genannt, stossen an die Landstrass und an die Gasswies, so auch Lehen, und an Hans Schadmanns Güter.
Dann folgt die Aufzählung von Holz und Holzboden, im Ganzen 30 ½ Jucharten.
Erstlich das hintere und vordere Forrenlochholz, samt dem Ackerfeld, so ungefähr 8 Juchart gross, stossen allenthalben an der Büeler und des Hofes Güter.
Item das Müllitobelholz, samt dem Oberholz, alles aneinander gelegen, ungefähr 10 Juchart gross, davon aber anno 1659 mit Bewilligung ungefähr 5 Vierling vertauscht worden, sodass es dermalen noch ungefähr 9 Juchart wäre, stosst an das Müllitobel, an das Huobtobelholz, an Hans Schadmann und ans eigene Holz.
Mehr 4 Juchart, an zwei Stücken, dazwischen ein Stück Heuwachs, stossen neben sich an die Landstrass, an Symon Schwyzer und auch ans Lehen.
Mehr 2 Juchart, genannt das Härhözlin, stosst an das Krekelmoos und an das Fledertholz.
Item die Götschenrütin, ungefähr 5 Juchart stossen an das Krekel- moos und an das eigene Gut.

Item 2 ½ Juchart Holzboden im obern Einfang, am Rütitobel, stossen oben und neben sich an die Landstrass.
Dass 2 Juchart minder als in der vorhergehenden Beschreibung vor- handen ist, komme daher, weil viel Holzboden zu Wieswachs gemacht worden sei.

Kehren wir wieder zu den Bewirtschaftern der drei Höfe zurück. Der eine der drei Brüder, Georg Dolder, scheint von der Landwirtschaft nicht viel verstanden zu haben. Er hauste übel und geriet in grosse Schulden. Ja er sah sich gezwungen, einen Teil seiner Güter zu verkaufen, um aus dem Erlös seine Gläubiger befriedigen zu können. Um den Hof wiederum zusammenzubringen, kaufte vorerst sein Bruder Ulrich Grund- stücke im Betrag von 800 Gulden. Die Creditoren schwiegen nun eine zeitlang. Aber im Jahre 1705 war Lehenbauer Georg Dolder „ wieder im vorherigen mangelhaften Stand“. Gerne hätte nun Ulrich Dolder, der Zinstrager, den Anteil des verschuldeten Bruders übernommen, aber der Kaufpreis für das „ruinierte Haus“, nämlich 1200 Gulden, dünkte ihn zu hoch. Er habe, erklärte er dem Obervogte zu Weinfelden, sonst „viele Güter und nur einen Sohn und zwei Töchter. Wenn er aber erben könne, was bevorstehe, so werde er oder sein Sohn den Hof zusammen-bringen“. Vorerst ging Georgs Anteil an Hans Ulrich und Joachim Dolder „mit Zuzug zweier Schwesternsöhne zu Kinzenauw“ (Kenzenau) um die Summe von 2600 Gulden. Diese Lösung war Zürich recht, nur stellte es die Bedingung, dass die Schwesternsöhne niemals als Lehenleute gehalten werden dürften, sondern allein Ulrich, Conrad und Joachim Dolder, wobei Ulrich fleissig für alle drei den Erblehenszins nach Weinfelden zu entrichten habe7.

Der Hof Aspenrüti lag, wie bereits bemerkt worden ist, im Schönenberger Amt, welches zusammen mit dem Bischofszeller Stadtgericht und dem Bischofszeller Spitalgericht die Obervogtei Bischofszell ausmachte. Sie gehörte dem Bischof von Konstanz, der sie durch einen Obervogt verwalten liess.
Streitigkeiten zu Aspenrüti kamen demnach vor das Schönenberger Gericht, woselbst in den Jahren 1751 – 1753 ein langwieriger Streit zwischen dem Obervogt zu Weinfelden und den Censiten (Zinspflichtige) des Aspenrütihofes ausgetragen wurde8. Die Lehenbauern waren im Rückstand mit der Zahlung von 30 Viertel Kernen. Der Obervogt behauptete dies wenigstens, denn er rechnete nach dem grossen Mass, die Juchart zu 256 Stangen. Die Lehenbauern gaben nicht klein bei, und man gelangte vor den Richter. Am 5.Juli 1751 entschied ein Gericht zu Aspenrüti , nachdem es die Lehenbeschreibung von 1683 untersucht, einen Rezess des hochfürstlich konstanzischen Hofgerichts, sowie frühere Urteile des Schönenberger Gerichts verlesen hatte, dass die Lehenleute, nämlich Hauptmann Hans Georg Wartenweilers Witwe zu Aspenrüti und Hans Georg Wartenweilers Witwe zu Kenzenau, diese 30 Viertel der Herrschaft Weinfelden je zur Hälfte zu entrichten hätten. Sobald die Früchte aus dem Felde seien, sollen die Güter unpateiisch gemessen und darüber der Herrschaft ein Instrument zugestellt werden. Was die bisherigen Kosten im Betrage von 61 Gulden 42 Kreuzern betreffe, so haben diese, wie auch die heutigen Gerichts- und Zehrungskosten, beide Witwen zu gleichen Teilen zu bezahlen. Diesen Spruch liess man sich nicht gefallen; beide Witwen appellierten dagegen, namens der Frau Hauptmann ein gewisser Baumann und für die andere Hauptmann Krapf, der eine Schwester von ihr zur Frau hatte.
Die von Weinfelden geforderte Vermessung der Güter wurde bald vorgenommen und die Bereinigung der Grenzen vor einem halben erkauften Gericht bestätigt (14.Okt. 1751).
Diese neue Grenzziehung schaffte jedoch den Streit um die 30 Viertel nicht auf die Seite. Im Gegenteil, vor einem neuen erkauften halben Gerichte suchte jede Partei zu ihrem Rechte zu kommen. Am 20.Juni 1752 wurde in Schönenberg das Urteil gefällt, dass der Hof Aspenrüti nach dem grossen Mäss, nämlich die Juchart zu 256 Stangen, gemessen und darnach die Verteilung des Grundzinses vorgenommen werden solle. Diesmal betrugen die Kosten 124 Gulden 54 Kreuzer, die auf die obengenannten Witwen, die Herrschaft Weinfelden, Hans Georg Dolder und Joachim Allenspach an der Langhalden verteilt wurden.

Aber wiederum appellierten die Beteiligten wegen der Kosten, darunter auch Hans Jakob Wartenweiler an der Hub, der das grosse Mäss nicht anerkennen wollte. So kam im folgenden Jahr der Streit abermals vor ein „ extra ordinari halbes Gericht“ zu Schönenberg, dem Ammann Johann Konrad Suter vorstand. Dabei suchte Obervogt Spöndli in seinem Vortrag zu beweisen, dass das grosse Mäss von jeher gebräuchlich war laut der Beschreibung von 1683 und derjenigen von 1600 . Und das sei so gewesen in der ganzen Eidgenossenschaft und auch im Thurgau; das neue Mäss sei erst seit Mannsgedenken aufgekommen. Ebenso bestätigte Feldmesser Caspar Nötzli von Weinfelden, dass beim Nachmessen der Güter das kleine Mäss keinen Platz habe, sondern nur noch das grosse.
Der Beistand der Censiten, Joseph Bisegger, erklärte aber, dass man bis jetzt noch nie mit den Urbarien bewiesen habe, man sei das grosse Mass schuldig. Hätte man dies von Anfang getan, dann wären keine so grosse Kosten erlaufen. Diese Bemerkung brachte Geometer Nötzli in Harnisch, welcher sagte, man hätte den Censiten bereits in erster Instanz die Lehensbeschreibung vorgelesen, folglich „ bedunke ihn die-ses eine unverschämte Klag zu sein“.
Jetzt warf Bisegger ein : Die Herrschaft hätte zuerst selbst nicht gewusst, ob man das grosse oder kleine Mäss in Anspruch nehmen solle. Ohne Untersuchung seien die grossen Kosten entstanden und gegen die wehre er sich. Und endlich fügte Spöndli trocken hinzu : Hätte man die rückständigen Zinse bezahlt, so wäre es nicht zum Prozess gekommen! Hierauf fällte das Gericht das Urteil: Die Kosten des Streites sind nach den früheren Entscheiden zu begleichen! (20.Juni1752).
Nun zog sich der Streit vor das Appellationsgericht zu Bischofszell. Die hohen Richter, nämlich tit. Ihro Gnaden Herr Baron Obervogt von Rüpplin, Ihro Gnaden Herr Baron Giel von Gielsberg zu Blidegg und tit.Herr Johann Hartmann, Obervogt zu Bürglen, entschieden zu Gunsten des weifelder Obervogtes. In Sachen grosses Mäss sei wohl gesprochen und die Kosten seien den Censiten zu überbinden. Dolder und Allenspach stehe der Regress auf die Wartenweiler zu. Die Kosten des Appellationsgerichts solle hingegen Spöndli bezahlen, der sie aber bei den Wartenweilerschen Erben je zur Hälfte einziehen könne. „ Und wann diese schon so lang daurende, kostbare Sach nicht ihre bäldige und völlige Richtigkeit kommen sollte, so möge die Herrschaft Weinfelden nach Inhalt der Lehenbriefe verfahren“. Das heisst doch: Wenn die Lehenbauern ihren Verpflichtungen nicht umgehend nachkommen, so haben sie ihr Lehen verwirkt und es fällt dem Leheninhaber anheim. (14. Mai 1753).
Aber Bisegger wagte noch den letzten Schritt: Er brachte den Streit vor die höchste Instanz, vor den Bischof von Konstanz. Jedoch auch der „hochwürdigste Fürst und Herr, Herr Franz Conrad, Bischof zu Konstanz, des heiligen römischen Reiches Fürst, Herr der Reichenau und Oehningen“ stand auf Seite des Obervogtes zu Weinfelden und sprach also: In letzter Instanz ist wohl gesprochen und übel appelliert worden, daher wird jenes Urteil confirmiert und bestätigt. Die Kosten des jetzigen Gerichts heben sich gegenseitig auf. (17.Sept. 1753).
Mit diesem höchsten Entscheid war der langwierige Zwist endlich beendigt. Eine neue Beschreibung und Bereinigung des Aspenrütihofes vom 19.November 1753 bildet den Schluss des Zerwürfnisses. Das „Bereinigung-Libell und Urbarium“ ist auf Schloss Bischofszell ausgestellt worden, und „ Remigius Dietrich Freiherr Rüpplin von Kefikon, auf Pflanzberg, hochfürstlich- bischöflich- constanzischer Rat und der Zeit Obervogt der Stadt und des Amts Bischofszell“ hat es gesiegelt. In der Einleitung heisst es, es habe zwischen dem Leheninhaber und den Lehenleuten lange Zeit grosse Irrung bestanden und erst nach oftmals gepflogener, teils gütlicher, teils auch gerichtlicher Handhabung, nach mehrmaliger Untersuchung und Abmessung der Güter, woraus weitläufige und grosse Kosten entstanden seien, sei endlich ersagte Irrung einsmals gehoben worden und ein Vergleich zustandegekommen.

Aus der 14seitigen Urkunde9 können wir hier nur zusammenfassend den Hauptinhalt wiedergeben. Der Hof ( oder die Höfe) Aspenrüti umfasste im ganzen 101 Jucharten 2 ½ Vierling 7 Stangen. Die Abgaben bestanden in 20 Viertel Kernen, 64 Viertel Haber, 2 Gulden 40 Kreuzer, 6 Hühner, 100 Eier und 8 Risten Werch. Die Lehenleute waren nun:
1.Hans Georg Wartenweilers sel. Erben zu Kenzenau, welche zu Aspenrüti ein Haus ,einen Stadel und 35 Jucharten 2 ¾ Vierling Wiesen, Aecker und Wald besitzen.
2.Hauptmann Wartenweilers sel. Erben zu Aspenrüti besitzen ein Haus, eine Scheune, einen Speicher und 21 Jucharten 3 ¼ Vierling Land.
3.Joachim Allenspach und Georg Dolder besitzen ein Haus an der Langhalden, eine Hofstatt (wo vordem ein Haus gestanden) und 33 Jucharten 1 ¼ Vierling 12 Stangen Boden.
4.Johannes Schönholzer auf der Buchrüti hat 7 Jucharten 3 ¼ Vierling 5 Stangen Boden inne.
5.Hans Ulrich Keller von Aspenrüti hat nur 1 Juchart 2 ¾ Vierling Ackerfeld zu Lehen.
6.Isaak Keller von Heukirch ebenfalls nur 1 Juchart ½ Vierling 6 Stangen Ackerfeld, wofür erauch nur 3 5/8 Messli Kernen und 11 ½ Messli Kernen und 11 ½ Messli Haber entrichten musste.

Wir sehen also, dass zu den drei grossen teilen noch 3 Nebenteile gekommen waren. Jedes einzelne Stück Land ist wiederum genau beschrieben mit Namen, Grösse und Anstössen. Hier seien nur die Flurnamen in alphabetischer Reihenfolge angeführt:
untere Bitzi, obere Bitzi, Buchenacker, unterer Einfang, oberer Einfang, Enzenschweilerzelg, Felbertholz, Felbertswies, Forrenloch, oberer Garten, Gasshaldenacker, Götschenrüti, Hardacker, Härhölzli, Hasen-acker, Hofacker, Hofwies, Hohenrain, Kohlbühel, Krekelmooswies, Krekelmooszelg, Langacker, Langenhag, Langmoosacker, im Leimet, Moosacker, Moosäckerli, Mooswies, Mülltobelholz, Neukircherzelg, Oberholz, Rütertobel, Spitzacker, Stächliswies, Strassäckerli, Stock-ergerten, Stockwies, Trittacker, Wegacker, im Widler, Wolfszüngli und Zwerisacker.
Als Anstösser werden genannt: Johannes Allenspach, Keller von Rothen, Hans Georg Fehr, Hans Jakob Schwyzer, Hans Georg Schwyzer, Schadmann und Leonhard Wartenweiler.
Mehr als 30 Jahre vernehmen wir nichts mehr über Aspenrüti. Unterdessen zogen aber neue Lehenleute auf die Höfe, und so wurde wieder einmal ein Lehenbrief fällig. Obervogt Sigmund Spöndli stellt ihn am 10. September 1787 aus, und unter demselben Datum wird in einem Lehenrevers10 vom Lehenträger bestätigt, dass er den Aspenrütihof nach dem Erblehensrecht empfangen habe für sich und alle Beteiligten. Die Abgaben sind noch die nämlichen, wie im Jahre 1753, und auch die Grösse der Lehenteile ist gleich geblieben, nur haben deren Besitzer gewechselt. Für Hauptmann Hans Georg Wartenweilers sel. Erben von Kenzenau ist nun Hans Conrad Wartenweier eingetreten; für Hauptmann Wartenweiler sel. Erben von Aspenrüti finden wir Hans Georg Warten-weiler. Er ist Lehenträger für alle. An Stelle von Joachim Allenspach und Georg Dolder sind dermalen Johannes Allenspach und Gottfried Dolder genannt. Sie wohnen immer noch in der Langhalden. Auf der Buchrüti haust nun statt Johannes Schönholzer, Georg Schönholzer. Hans Ulrich Keller war gestorben, und seine Witwe und Söhne erbten den Hof. Und statt Isaak Keller von Neukirch zinst sein Sohn gleichen Namens.

Wieder einmal kehrt die Not in der Gegend ein, diesmal im Hause auf der Langhalde. Die beiden hinterlassenen Söhne des Johannes Allen-spach waren nicht imstande, das Erbe, bestehend aus ca. 18 Jucharten, zu halten; der eine war einfältig und der andere gebrechlich.

Die Schuldenlast war bereits auf über 2300 Gulden gestiegen, und wenn sie nicht vom Hofe getrieben werden sollten, musste ihnen der bisherige Gönner ,Dr. Scherb, älter, in Bischofszell, weiter helfen. Im Namen der Unglücklichen bittet deshalb Scherb den Obervogt Brunner in Weinfelden „wehmütig“, dieser möchte die Bedauernswerten dem Elend und Mangel entreissen, indem er ihnen gestatte, einzelne weit entlegene Stück des Hofes zu verkaufen. Eine solche Art des Verkaufs möchte wohl 600 - 700 Gulden mehr einbringen, als wenn alles auf einmal auf die Gant käme. „ Da nun wohlbemelter Herr Obervogt die Sache an die gnädigen Herren Rechenräte einberichtet hat,so haben hochdieselben ihnen (den beiden Allenspachen) in diesem Begehren willfahret, jedoch mit dem klaren Beding, dass der Lehenzins nach wie vor aus einer Hand abzuliefern sei“. Der Verkauf der Güter kam im Laufe des Jahres 1794 zustande, und am 7. März 1795 trug Obervogt Brunner den dermaligen Stand des Lehens zu Langhalden ins Urbarbuch ein. Daraus ist zu entnehmen, dass die meisten stücke an den Nachbar Gottfried Dolder übergingen. Das lag im Interesse des gesamten Erblehens, es wäre ja sonst weiter zerteilt worden. Der Hausanteil und einige wenige Güter verblieben noch in den Händen der beiden Allenspach11.

  1. Kaufbrief vom 6. Juni 1614 im Staatsarchiv Zürich, A 336, Nr.69. []
  2. Original des Lehenbriefes, dat. 10. März 1623, im St. Z., C III 27, Nr. 135 . Pergament 57/26 cm. Das Siegel des Obervogtes Hans Hartmann Escher , des Rats zu Zürich, hängt ordentlich erhalten in offener Holzkapsel. Der Lehenrevers fehlt.
    Der erste Nachtrag auf der vorgenannten Urkunde lautet: „Zu wüssen seie hiermit : Nachdem dann Gott der Allmächtige, weiland Hans Doldern, inverleibten Lehenpauren, aus diesem zeitlichen Leben zu seinen göttlichen Gnaden erfordert und berüft, so hat hierauf und an heut Dato der fromm, fest, fürsichtig und weis Herr Johann Hartmann Hofmeister, des Rats der loblichen Stadt Zürich und derzeit Obervogt der Herrschaft Weinfelden, im Namen ermelter Herrschaft, dem ehrsamen und bescheidenen, auch Hansen Dolder, als weiland Hansen Dolders sel. ehelich hinterlassnen Sohn, auf sein bittliches Begehren, der Herrschaft Weinfelden einverleibten halben Hof zu Aspenrütin, zu Erblehen geliehen und verliehen, inmassen es dieser Lehenbrief zugibt und vermag, und er, Hans Dolder selig solchen erblehensweise ingehabt und besessen, welches dann ermelter sein Sohn Hans Dolder auch zu halten bei Hand gebnen Treuen zugesagt und versprochen, alles in Kraft dessen auf den 24. Apprellen Anno 1650 . Gedeon Scherb, Grichtsschreiber zu Weinfelden“.
    Und der zweite Nachtrag lautet : „Zu wüssen seige hiermit : Dieweilen Ulrich Dolder, als einverleibter Lehenpaur, seinen bis dahin besessenen halben Hof zu Aspenrütin, wegen seines hohen Alters aufgeben und mich, den Obervogt gebeten, selbigen seinem Sohn Jakob Dolder zu Erblehen zu verleihen, also hab ich ihm ein seinem Begehren gewillfahret, liehe und verleihe hiermit nach Erblehensrecht, gedachtem Jakob Dolder, obvermelten halben Hof, inmassen, wie der Vater Ulrich Dolder selbigen bis dahin ingehabt und besessen, auch der Lehenbrief mit mehrerm zugibt und vermag. Gestalten mehr ermelter Jakob Dolder alles bei Hand gegebnen Treuen zu halten zugesagt und versprochen. In Kraft dessen ist ein solches hierin verzeichnet worden. So geschehen, den 21. Augustmonat Anno 1665 . Melchior Hofmeister, Obervogt der Herrschaft Weinfelden.“ []
  3. Der obengenannte Hans Dolder muss in guten finanziellen Verhältnissen gestanden haben, denn er hat nicht nur den Aspenrütihof „wieder zusammengebracht“, also allein besessen, sondern auch noch weitere Güter erworben. Ein Lehensbrief vom 13. April 1663 meldet nämlich, Hans Dolder von Aspenrüti habe von Hans Reizin (Ritzi) Güter zu Sölischweil (seit ungefähr 1500 auch Neukirch an der Thur genannt) im Amt Schönenberg gekauft, die Lehen des Bischofs von Konstanz waren. Der Lehenrevers, ausgestellt vom bischöflichen Obervogt zu Bischofszell, Junker Sebastian Ludwig von Beroldingen, zählt folgende Grundstücke auf : Zwei Aecker im Beifang (!), darauf die vorherigen Inhaber ein Haus gebaut haben, der Stumpleracker, eine halbe Juchart in der Sonderbrach, drei Aecker ob der Hofwies, zwei Aecker unter der Zimmerwies, eine Juchart neben dem Moos, zwei Juchart ob der Zimmerwies, der Metzlerhauseracker, die Breite, die Bünt beim Bach, das obere Baumgärtli und ein Stück in der Huebwies. ( Original, wie auch alle nachfolgenden, im Staatarchiv Thurgau 7.10.105.II,120, 1 ).
    Als im Jahre 1688 Hans Dolder starb, gingen diese Güter an dessen Söhne, wobei der neue Lehenbrief Hans Jakob Dolder als Träger bezeichnet (4.März 1688). Vermutlich wurde der eben genannte Träger alleiniger Besitzer des Lehens. Er starb um 1720 „zu Selischweil, anjetzo Neuwkirch“ auf seinem Heimwesen, das „Ritzis Schuppua“ genannt wurde. Seine Witwe, welche drei Kinder hatte, heiratete 1721 Hans Conrad Meyer, der das Gut für 2000 Gulden erkaufte und es auch als Lehen empfing (11.März 1721). Allerdings geriet er dadurch in Schulden und musste Geld aufnehmen. am 23.Juni 1725 werden ihm denn auch für sechs Jahre 400 Gulden bewilligt. Nach dem Tode seiner Frau (1732) verlangten deren erwachsene Kinder Hof und Gut, wurden aber abgewiesen. Das Ritzis-Schuppus kommt nämlich 1734 an die Gebrüder Lochenauwer (Lauchenauer),an Hans Joachim und Hans Georg. Ein Lehenrevers vom 14.Juli 1746 besagt, dass des erstgenannten, auch Johann Joachim genannt, an Vaters Statt getreten ist. Als Lehenzins für beide Bauern sind verzeichnet : 2 Mütt Kernen, 1 Malter Vesen, 5 Mütt Haber und 5 Schilling Pfennig Geld. Die letzte Urkunde nennt Salomon Schwizer als Lehenmann (19.Nov. 1777). []
  4. Bericht Werdmüllers an Zürich vom 14.Juni 1693. Original St.Z. C III 27, Nr.138a. Brief Beroldingen an den Obervogt in Weinfelden, dat. 11. Juni 1693. Original St.Z., C III 27, Nr. 138 b . 3 S. []
  5. Original St.Z. C III 27, Nr.139 . Das Schriftstück ist unterschrieben von Hans Ulrich Dolder, Hans Konrad Dolder und Hans Georg Dolder.

    Schriftstück unterschrieben von Hans Ulrich Dolder, Hans Konrad Dolder und Hans Georg Dolder []

  6. Kopie St.Z., C III 27 Nr 137, 7 Seiten []
  7. Brief des Hans Ulrich Dolder an den Obervogt, vom 16.März 1705 . St.Z., C III 27, Nr.140a. – Brief des Obervogtes nach Zürich, vom 30.März 1705 . Ebenda Nr.140b. – Brief aus Zürich an den Obervogt, vom 17.April 1705 . Ebenda Nr.140c . – Visitationsbericht über die Herrschaft Weinfelden, Feb. 1708 . St. Z. C III 27 , Nr. 759 o . []
  8. Prozessakten, im Staatsarchiv Zürich, C III 27, Nr. 141 – 145 .
    a)Urteil vom 5.Juli 1751, Nr.141 .
    b)Urteil vom 14.Okt. 1751, B I 215, Seite 605 .
    c)Urteil vom 20.Juni 1752, Nr. 142 .
    d)Appellationssbrief vom 9.Mai 1753, Nr.143 .
    e)Rezess vom 14.Mai 1753, Nr. 144 .
    f)Urteil vom 17.Sept. 1753, Nr. 145 . []
  9. St.Z., C III 27, Nr.146, 14 S. Siegel Rüpplins aufgedrückt, gut erhalten. []
  10. Lehenbrief vom 10. Sept.1787 . Kopie im St.Z., B I 220, S. 1310 . Original des Erblehenreversbriefes, Papier, Folio 12 S. im St.Z., C III 27 ,Nr 1112 . Es siegelt Joseph Nicolas Freiherr von Rüppin aus Kefikon , Obervogt in Bischofszell. Dessen Amtssiegel ist unter grünem Papier sehr gut erhalten. []
  11. a.Brief von Dr.Scherb an Bürgermeister Kilchsperger in Zürich vom 27. Sept. 1793 . Original St. Z., F I 193, Nr. 110, 2 S.
    b.Schreiben des zürcherischen Rechenrates an Obervogt Brunner in Weinfelden vom 15.Okt. 1793 . St.Z., F I 48, S.224 .
    c.Obervogt Brunner an Rechenschreiber Werdmüller in Zürich, 20.Okt. 1793 . St.Z., F I 193, Nr.103 .
    d.Rechenratsbeschluss vom 19. Nov. 1793 St.Z., F I 41, S.77 .
    e.Urbareintrag vom 7.März 1795 St.Z., B I 220, S.1331 . []